Probleme mit Krankenkasse nach stiller Geburt

EmiliaPedilia - Geändert am 11. Januar 2019 um 04:28
twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 - 3. Februar 2015 um 17:19
Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich hatte vor vier Wochen eine stille Geburt in der 22. Woche und war insgesamt 5 Tage im Krankenhaus. Mein Mann blieb bis zur Geburt die ganze Zeit über bei mir. Für diesen Zeitraum wurde uns von der Klinik ein Zimmer bereitgestellt, inkl. Bett für meinen Mann. Für die Abrechnung bekamen wir eine ärztliche Bescheinigung, dass die Gegenwart meines Mannes medizinisch notwendig war.
Gestern bekam ich vom Krankenhaus leider die Nachricht, dass meine Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, immerhin fast 500,- €.
Weiß jemand von euch, wie ich jetzt weiter vorgehen muss bzw. was ich in den Widerspruch schreiben soll? Gibt es da eine Rechtslage?
Bin für jeden Tipp dankbar.

4 Antworten

stern152 Beiträge 27 Mitglied seit Montag April 15, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 18, 2015 2
Geändert am 11. Januar 2019 um 04:36
Hallo,
zuerst mein Beileid.
Zu Ihrem Sachverhalt:
Ich muss Sie leider enttäuschen. Meines Wissens ist die Kasse nicht dazu verpflichtet, die Kosten für die Raumnutzung, für Unterkunft und Ver­pfle­gung Ihres Mannes zu erstatten. Selbst wenn seine Anwesenheit aus medizinischen Gründen erforderlich war, haben Sie diese Kosten zu zahlen. Welche Kosten rund um die Geburt die Krankenkasse übernimmt, finden Sie hier. Nichtsdestotrotz können Sie versuchen, Widerspruch einzulegen und ein ärztliches Attest beizufügen. Doch sehr optimistisch sollten Sie nicht sein.
1
Topspinner Beiträge 68 Mitglied seit Mittwoch Januar 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: November 15, 2019 14
Geändert am 11. Januar 2019 um 04:40
Oh Mann, das tut mir leid! Ich meine auch zu wissen, dass die Kasse nicht verpflichtet ist. Ich würde an Ihrer Stelle aber auf jeden Fall alles Mögliche versuchen und nicht aufgeben. Die Krankenkassen haben einen langen Atem - also muss Ihrer einfach nur länger sein!
1
00071 Beiträge 77 Mitglied seit Donnerstag Mai 2, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 20, 2015 3
Geändert am 11. Januar 2019 um 04:39
Guten Abend! Ich meine, diese Kosten muss die Krankenkasse zwar nicht zahlen, doch kann man sie in der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen Seite 3, Zeile 68. K eintragen, denn Krankheitskosten, darunter Krankenhauskosten, sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar.
0
twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 11. Januar 2019 um 04:42
Mein Beileid zuerst! Zwar kann ich Ihnen nicht richtig weiterhelfen, doch würde ich Ihnen dazu raten, die 030-340 60 66 01 (Bürgertelefon zur Krankenversicherung) zu wählen und sich von den Fachleuten beraten zu lassen.
0