KATARINA04523
Message postés52Date d'inscriptionDienstag Oktober 21, 2014StatusMitgliedZuletzt online:Juli 15, 201532 27. Februar 2015 um 17:15
nein... Umzug innerhalb der BRD gilt nicht als Sonderkündigungsschreiben. Ging es um Umzug in Ausland , dann verfällt die Versicherungspflicht und Ihre Kranklasse kann sie entlassen. Sonst. NEIN.