Wer muss für Sanierungskosten des Flachdachs aufkommen?

will anonym bleiben Message postés 49 Date d'inscription Donnerstag November 8, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 - 13. April 2015 um 16:51
Perry_M Message postés 249 Date d'inscription Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 - 16. April 2015 um 19:44
hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Zwei Familien also Person A wohnt mit seiner Frau / Kinder im ersten Stock.
Meine Mutter und meine Schwiegermutter wohnen zusammen im zwoten Stock. ( Es geht anbei um Familienhaus, welches ich von meinem leiblichen Vater überschrieben bekommen habe). Miete muss keiner zahlen.
Nun will ich gefragt haben, wer für Sanierungskosten des Flachdachs aufkommen muss?

5 Antworten

Perry_M Message postés 249 Date d'inscription Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 220
13. April 2015 um 18:55
Ich befürchte, das wird an Ihnen als Eigentümer hängen bleiben
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will anonym bleiben Message postés 49 Date d'inscription Donnerstag November 8, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 5
15. April 2015 um 11:51
Danke Perry_M der schnellen Antwort.... Doch würde ich Ihnen sagen wollen , dass mein Freund das Gegenteil behauptet. Er meint , die Eltern müssten in dem Fall als Wohnberechtigen für die Instandhaltungskosten aufkommen müssen.Und dazu gehöre mal die Sanierungskosten des Flachdachs.
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Perry_M Message postés 249 Date d'inscription Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 220
15. April 2015 um 15:44
"als Wohnberechtigen"

Ist das so zu verstehen, dass es ein in das Grundbuch eingetragenes Wohnungsrecht gibt?
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will anonym bleiben Message postés 49 Date d'inscription Donnerstag November 8, 2012 Status Mitglied Zuletzt online: November 16, 2015 5
15. April 2015 um 17:17
haargenau Perry_M! Danke zuerst der schnellen Antwort.

Mein Vater hat es notariell im Übergabevertrag festlegen lassen... Somit haben meine Mutter und meine Schwiegermutter (sie sind ja Cousins dritten Grades) ein lebenslängliches Wohnrecht.
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Perry_M Message postés 249 Date d'inscription Montag März 30, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Februar 18, 2016 220
16. April 2015 um 19:44
Schauen Sie doch in den Übergabevertrag. Da sind bestimmt die Rechte und Pflichten des Eigentümers und der Wohnungsberechgtigten geregelt.

Es ist nicht unmöglich, aber selten, dass bei Bestellung eines Wohnungsrechtes festgelegt wird, dass sich der Wohnungsberechtigte an der Instandhaltung des Gebäudes beteiligen muss.

In der Regel trägt aber der Wohnungsberechtigte nur die Kosten für Schönheitsreparaturen in seiner Wohnung. Instandhaltung des Gebäudes ist Sache des Eigentümers. Oft wird sogar ausdrücklich festgelegt, dass das Haus, in dem das Wohnungsrecht ausgeübt wird, in gut bewohnbarem und beheizbarem Zustand zu halten ist.
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