Darf man mich kündigen?

Gelöst
Yasmin - Geändert am 8. Juni 2019 um 05:20
Silke Grasreiner Message postés 3290 Date d'inscription Samstag April 2, 2016 Status Administrator Zuletzt online: März 15, 2023 - 8. Juni 2019 um 05:29
Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage: Ich arbeite als Dozentin in einer Schule. Seit meiner Schwangerschaft halte ich den Druck und den Stress dort nicht aus. Meint ihr, der Schulleiter kann mir Beschäftigungsverbot erteilen, wenn er von meinen Stimmungsschwankungen erfährt? Ist es nicht so, dass schwangere Frauen vom Arbeitsgesetz geschützt sind?

3 Antworten

Silke Grasreiner Message postés 3290 Date d'inscription Samstag April 2, 2016 Status Administrator Zuletzt online: März 15, 2023 835
Geändert am 8. Juni 2019 um 05:30
Hallo,

für Schwangere gilt ein besonderer Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Abhängig beschäftige schwangere Frauen dürfen während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nur in absoluten Ausnahmefällen und bei schwerem Fehlverhalten (wie Diebstahl) gekündigt werden.

Gruß vom CCM-Team
Silke Grasreiner

Chefredakteurin - CCM Recht & Finanzen

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Tands1980 Message postés 22 Date d'inscription Freitag September 18, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 16, 2015 21
18. September 2015 um 17:34
Ob ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird, ist laut §§ 3-6 MuSchG abhängig von deiner Situation/Konstitution. Ist letztere gefährdet, kann der Schulleiter ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist erst wirksam, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird. Laut § 4 MuSchG sollst du so vor gefährlichen Tätigkeiten geschützt werden, die der AG selbst beurteilt.
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rrobertt Message postés 54 Date d'inscription Dienstag April 8, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 12, 2017 15
Geändert am 8. Juni 2019 um 05:21
Eigentlich ja, aber es ist total unterschiedlich.
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