Darf man mich kündigen?

Gelöst
Yasmin - 2 Jul 2015 à 10:45
 Gesperrt profil - 8 Jun 2019 à 05:29
Guten Tag zusammen,
ich habe mal eine Frage: Ich arbeite als Dozentin in einer Schule. Seit meiner Schwangerschaft halte ich den Druck und den Stress dort nicht aus. Meint ihr, der Schulleiter kann mir Beschäftigungsverbot erteilen, wenn er von meinen Stimmungsschwankungen erfährt? Ist es nicht so, dass schwangere Frauen vom Arbeitsgesetz geschützt sind?

3 Antworten

Gesperrt profil
8 Jun 2019 à 05:29
Hallo,

für Schwangere gilt ein besonderer Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Abhängig beschäftige schwangere Frauen dürfen während der gesamten Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung nur in absoluten Ausnahmefällen und bei schwerem Fehlverhalten (wie Diebstahl) gekündigt werden.

Gruß vom CCM-Team
Tands1980 Beiträge 22 Mitglied seit Freitag 18 September 2015 Status Mitglied Zuletzt online: 16 Oktober 2015 21
18 Sep 2015 à 17:34
Ob ein Beschäftigungsverbot für Schwangere ausgesprochen wird, ist laut §§ 3-6 MuSchG abhängig von deiner Situation/Konstitution. Ist letztere gefährdet, kann der Schulleiter ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Es ist erst wirksam, wenn ein Arztzeugnis vorgelegt wird. Laut § 4 MuSchG sollst du so vor gefährlichen Tätigkeiten geschützt werden, die der AG selbst beurteilt.
rrobertt Beiträge 53 Mitglied seit Dienstag 8 April 2014 Status Mitglied Zuletzt online: 12 Oktober 2017 15
7 Okt 2015 à 17:10
Eigentlich ja, aber es ist total unterschiedlich.