Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der Trennung eines binationalen Paares (deutsch-tunesisch). Wie ist das mit gemeinsamen Kindern geregelt? Man sagt, es gilt das Recht von dem Land, in dem man wohnt. Aber wie ist es dann mit der Ausreise des Kindes in das Heimatland des Vaters? Kann man es dann im Heimatland zurücklassen, ohne dass die Mutter etwas bewirken kann?
Guten Tag!
Der Vater darf mit dem Kind Urlaub machen wo er will, solange es kein Krisen- oder- Kriegsgebiet ist. Es sei denn, Sie hätten Belege, dass er dann dort bleiben will, das wäre Kindesentzug!