Unterhalt für die Noch-Ehefrau

Gelöst
Wolmu Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag September 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: September 1, 2015 - Geändert am 16. Juli 2019 um 05:55
S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 - 4. September 2015 um 12:13
Hallo zusammen,
ich bin seit 24 Jahren verheiratet und lebe seit Januar 2015 getrennt von meiner Frau und den Kindern. Sie bekommt von mir ca. 2.200-2.400 Euro netto im Monat, immer 1.200 Euro Unterhalt für die Kiddies und sich.
Zum 1.10.2015 zieht sie zu ihrem Freund und meldet sich dort auch an. Bekommt sie dann noch Unterhalt für sich? Die Kinder, 12 und 14 Jahre alt, bekommen weiter den Unterhalt, aber die Noch Ehefrau?
Das wäre eine sehr wichtige Frage, da ich ab Januar ja auch die Steuerklasse auf 1 wechseln muss und demnach auch weniger Einkünfte habe. Meine Frau hat einen 450-Euro-Job. Weiß in diesem Fall jemand genau Bescheid?
Gruß,
Wolmu

2 Antworten

S.H Beiträge 45 Mitglied seit Mittwoch April 1, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: November 9, 2015 32
Geändert am 16. Juli 2019 um 05:57
Der Trennungsunterhalt ist ja die rechtliche Aufteilung des ehelichen Gesamtverdiensts abzüglich des Kindesunterhalts. Solange man nicht geschieden ist, gehört beiden alles sozusagen. Ändern würde dies nur eine eheähnliche Gemeinschaft bzw. gefestigte Beziehung. Gerichte sprechen davon i.d.R. erst nach 2 Jahren des Zusammenwohnens. Und in der Zeit ist man für gewöhnlich schon geschieden. Es sei denn, es gäbe eine Schwangerschaft mit dem neuen Partner.
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Es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, dass ein Anspruch auf Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens besteht und dass der an dem Tag endet, an dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird - selbst wenn sie zu ihrem Freund gezogen ist.
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