Meine Rechte bei Nichteinzug Xing Premium und Xing ProJobs

RebeccaB_9004 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juli 23, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 23, 2019 - Geändert am 23. Juli 2019 um 16:14
 Gesperrt profil - 23. Juli 2019 um 17:09
Hallo,

ich habe leider keine Nachricht von Xing bekommen, dass sich meine Xing-Premium- und Xing-ProJobs-Mitgliedschaften erneuern, und habe so die 3-Wochen-Frist vor der automatischen Verlängerung verpasst.

Leider haben sich auch die Kosten dieser Mitgliedschaften erhöht: von Xing Premium von Euro 47,40 auf 95,40 verdoppelt und von Xing Pro Jobs von Euro 47,40 auf 239,40 verfünffacht.

Da meine Kreditkarte in der Zwischenzeit erneuert wurde, konnten diese horrenden Gebühren nicht abgebucht werden. Dafür werde ich nun seit 2 Montaten regelmäßig daran erinnert, Euro 334,80 nachzuzahlen.

1. Wie kann Xing die Kosten derart erhöhen, ohne den Kunden vorher in Kenntnis zu setzen?
2. Wie sind meine Rechte, wenn ich nicht bezahle? Meine Rechnungsadresse ist in Kanada.

Herzlichen Dank.
Beste Grüße,
Rebecca

1 Antwort

Gesperrt profil
23. Juli 2019 um 17:09
Hallo,

XING verpflichtet sich selbst, Preiserhöhungen anzukündigen.

In den AGB heißt es dazu:

"6.5 XING behält sich vor, das Entgelt für die Premium-Mitgliedschaft mit Wirkung zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums, der entweder auf den Mindestnutzungszeitraum oder auf den jeweils laufenden Verlängerungszeitraum folgt, angemessen zu erhöhen. Pro Kalenderjahr findet maximal eine Preiserhöhung statt. In diesem Fall wird XING den Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Ende des Mindestnutzungszeitraums bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums entsprechend informieren. Sofern der Nutzer mit dieser Entgelterhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser binnen drei (3) Wochen per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer Kündigung der Premium-Mitgliedschaft durch den Nutzer, so dass die Premium-Mitgliedschaft mit Ablauf des bestehenden Mindestnutzungszeitraums bzw. des laufenden Verlängerungszeitraums endet."

Vorsicht: Diese Klausel gilt eventuell nicht, wenn Sie den Vertrag mit XING schon vor dem 17. März 2014 abgeschlossen haben. Die entsprechenden Hinweise in diesem Fall finden Sie ebenfalls in den AGB.

Wenden Sie sich also am besten an den Kundenservice von XING und sagen Sie, dass Sie nicht über die Preiserhöhung informiert wurden und auch nicht damit einverstanden sind, was ja die Kündigung bedeutet.

Gruß vom CCM-Team
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