Künstliche Befruchtung

jemand - 28. Juni 2010 um 21:40
 ulli - 15. November 2010 um 11:49
Hallo,
mir ist es zwar sehr unangenehm zu fragen, aber es geht schließlich um ziemlich Geld. Das Steuerrecht erkennt doch so vieles als außergewöhnliche Belastung an. Kann ich darunter auch die Kosten für die künstliche Befruchtung angeben?

1 Antwort

oh, das glaube ich nicht.
ich meine, das ist ja dein wunsch, dass du ein kind bekommst.
wenn du z.b. schon ein kind hast, das so krank ist, dass du teure medikamente über das ganze jahr verteilt kaufen musst, dann wäre das eher eine belastung finanzieller art.
die medikamente kaufst du ja nicht freiwillig,sondern musst es tun um ein rechtsgut zu schützen (die gesundheit des kindes).
wenn du dir nur einen kinderwunsch erfüllen willst, glaube ich nicht, dass du deswegen steuerliche vergünstigungen bekommst.
aber frag im zweifelsfall mal beim steuerberater nach.
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