Besteuerung bei der Direktzusage und Unterstützungskasse




Die Altersversorgungsleistungen eines Arbeitgebers aufgrund einer Direktzusage oder die Versorgungsleistungen einer Unterstützungskasse stellen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar und werden entsprechend besteuert.

Sofern die entsprechende Vereinbarung es vorsieht, können diese Versorgungsleistungen auch kapitalisiert werden.

Dies bedeutet, dass die Leistung nicht fortlaufend als wiederkehrende Zahlung erfolgt, sondern dass die Leistung in einer Summe ausgezahlt wird.

In diesem Fall handelt es sich um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten. Sie wird versteuert als außerordentliche Einkünfte.
Letzte Änderung am Montag Januar 30, 2012 10:56:54 von Monitorer6
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Besteuerung von Lebensversicherungen - Ab dem 1.7.2010 abgeschlossene Rentenversicherungsverträge
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