Keine Kündigungsfrist für Vertrag mit Pflegedienst

Dienstleistungen, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordern, werden als sogenannte "Dienste höherer Art" bezeichnet. Gemäß § 627 BGB besteht für Dienste höherer Art ein Recht auf fristlose Kündigung.

Kündigung des Pflegevertrags durch den Patienten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es sich bei einem Vertrag über ambulante pflegerische Leistungen um einen Vertrag über Dienste höherer Art handelt, da der Umgang mit pflegebedürftigen Personen ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordert (Urteil vom 9. Juni 2011, Az. III ZR 203/10).

Dementsprechend ist es möglich, einen Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit zu kündigen. Das gilt auch dann, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Kündigungsfrist vereinbart wird. Eine derartige Bestimmung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Pflegebedürftigen gemäß § 307 BGB dar und ist unwirksam.

Mit diesem Urteil schützt der Gesetzgeber die Pflegebedürftigen, die nach einem Vertrauensbruch oder aus einem anderen wichtigen Grund den Pflegedienst sofort wechseln möchten.

Im Gegensatz zur Kündigung durch den Patienten ist allerdings eine Frist gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Pflegedienst den Vertrag gekündigt hat. Patienten sollten also beachten, was der Pflegedienst im Vertrag festgelegt hat.

Muster für die Kündigung eines ambulanten Pflegedienstes


Kündigung Pflegedienst


Vor- und Nachname des Patienten
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

Name des Pflegedienstes
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

Ort, Datum

.

Betreff: Kündigung des Vertrags über die ambulante Pflege von Frau/Herrn _______ (Name des Patienten) mit der Vertragsnummer _____

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Pflegevertrag mit der Vertragsnummer _____ zum __.__.20__ . Ich bitte um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]

Foto: © Glenda Powers - 123RF.com

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