Erbe nach Tod des Mannes

Marianne - 1. November 2010 um 17:12
 Manfred - 1. November 2010 um 17:13
Guten Tag,

mein Mann verstarb vor 6 Monaten. Da ich selbst kein Einkommen habe frage ich mich nun, ob ich ohne dass ein Testament existiert überhaupt etwas erbe.
Die Situation ist dringend, da ich keine eigene Lebensgrundlage habe.

Danke,
Marianne

1 Antwort

Im Zuge des gesetzlichen Ehegattenerbrechtes steht dir auch ohne Testament deines verstorbenen Mannes etwas zu.

Dieses gesetzliche Erbrecht beträgt wie folgt (§ 1931 BGB):

* Neben Verwandten der ersten Ordnung (Abkömmlinge des verstorbenen Ehegatten), falls also Kinder oder Kindeskinder des verstorbenen Ehegatten noch leben: ¼ des Vermögens des Erblassers
* Neben Verwandten der zweiten Ordnung (Eltern des verstorbenen Ehegatten und deren Abkömmlinge), falls also noch Eltern oder Kinder der Eltern des verstorbenen Ehegatten leben: ½ des Vermögens des Erblassers
* Neben noch lebenden Großeltern des verstorbenen Ehegatten: ½ des Vermögens des Erblassers
* Falls weder Verwandte (des verstorbenen Erblassers) erster Ordnung, noch solche zweiter Ordnung, noch Großeltern vorhanden sind, so erbt der überlebende Ehegatte das gesamte Vermögen des verstorbenen Ehegatten.

Das kannst du auf folgender Seite nachlesen:

https://www.recht-finanzen.de/contents/1136-zugewinnausgleich-im-todesfall#der-uberlebende-ehegatte-wurde-in-keinem-testament-als-erbe-bedacht

Liebe Grüße,
Manfred
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