Freistellung wegen Eheschließung

gisela - 9. Dezember 2011 um 22:01
 Erna - 9. Dezember 2011 um 22:05
Hallo,

ich heirate demnächst und werde dafür 2 tage von der arbeit freigestellt.
mir wurde aber bereits angekündigt, dass ich dafür dann auch nicht bezahlt werde.
ich dachte, dass man bei einer freistellung weiterhin vergütung erhält.
was meint ihr dazu, liebes forum?

gisela

1 Antwort

Hallo Gisela,

ja, da hast du vollkommen recht! bei einer bezahlten Freistellung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, obwohl obwohl du deine Arbeitsleistung nicht erbringst.
schau dir dazu doch mal den § 616 BGB an!

LG,
Erna
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