Allgemeine betriebskosten

Gelöst
marion24 - 10. Januar 2012 um 22:19
 Sarina - 10. Januar 2012 um 22:21
Guten Tag,
auf meiner nebenkostenabrechnung, die ich ende dezember bekommen habe (bin leider erst jetzt dazu gekommen, sie zu überprüfen), habe ich gesehen, dass die allgemeinen betriebskosten wie etwa lichtkosten für den flur und den keller nicht durch personen geteilt werden, sondern anteilig pro haushalt aufgeschlagen werden.
stimmt das? finde ich ungerecht, da es in puncto verbrauch ja schon einen unterschied macht, ob 2 oder 10 personen den flur benutzen.

kennt sich jemand aus?

1 Antwort

Hi Marion,

das stimmt allerdings. Mir selbst ist es schon so und so untergekommen. Ich bevorzuge aber auch, wenn du Personen geteilt wird (zumal ich alleine leben ;) ). Finde ich einfach gerechter, gerade bei Posten wie den allgemeinen Stromgebühren, Müllgebühren usw.
Schlag den Vermieter das doch mal vor, ihm erwächst dadurch ja kein Nachteil.
Rechtlich ist auf jeden Fall beides möglich!

Sarina
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