Unterhaltspflicht

Muddimal2 Beiträge 3 Mitglied seit Montag April 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: April 22, 2014 - 21. April 2014 um 22:01
Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 - 23. April 2014 um 10:14
Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich bin seit 10 Jahren verheiratet. Daraus gingen 2 Töchter im
Alter von 10 und 7 Jahren hervor.
Nach langer Zeit der Selbstständigkeit wurde mein Ehemann arbeitslos
und bezieht seither ALG II (ca.1,5Jahre). Ich arbeite seit der Hochzeit
halbtags und beziehe einen Bruttlohn von € 1.300,-, welcher auf das
ALG II angerechnet wird.(Bedarfsgemeinschaft)
Mein Ehemann hat sich seither extrem verändert, ist aggressiv und
unzufrieden. Sprich: ich möchte mich gerne trennen.
Allerdings habe ich Angst, weil ich nicht weiß, wie mir da das Geld reicht.
Zu den Fragen:
- da mein Ehemann ALGII bezieht, wäre ich ihm aufgrund meines Einkommens
Unterhalt verpflichtet?
- die beiden Kinder würden bei mir leben-wäre er diesen zum Kindesunterhalt verpflichtet?
- wir haben eine Eigentumswohnung. Notariell aufgeteilt 50:50.
Allerdings stehen auf dem Anteil meines Mannes im Grundbuch mehrere tsd.€ Schulden
aus der Zeit seiner Selbstständigkeit. Die Wohnung würde ich ihm überlassen. Allerdings
kann er mich nicht auszahlen, so dass man diese wahrscheinlich verkaufen müsste.
Steht mir hier mein Anteil zu, sofern nach Abzug der Restschuld gg. Bank etwas übrig bliebe?
- kann ich Wohngeld beantragen?

Wäre toll, wenn mir Jemand weiterhelfen könnte.
Vielen Dank!

3 Antworten

Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
22. April 2014 um 10:57
Morgen!

@ Ehemann ALGII Bezieher ? Musst du Ihm Unterhalt leisten??? Wieso? Kann er nicht jobben gehen , sein eigenes Brot zu verdienen?
@ Er wird Unterhalt für seine Kinder bezahlen müssen, sobald er ein eigenes Einkommen hat. Die Stadt wird ihm alles anrechnen. Er wird nur Zahlungspause haben , es sei denn , er wird nie arbeiten gehen.
@ Ehewohnung: natürlich ja , was wird dagegen sprechen , wenn dein Name im Grundbuch steht.
@Wohngeld: 1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
(2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet(WoGG). ( mehr dazu liest du http://www.recht-finanzen.de/faq/2796-anspruch-auf-wohngeld#q=wohngeld&cur=1&url=%2F hier] Anders gesagt wenn deine Lage nicht die Beste ist , wirst du Wohngeld beantragen können. Die Stadt braucht nur Nachweise.

Nun habe ich jetzt rhetorische Frage:
Weiß dein Mann von deinem Plan? Wenn ja , wie steht es dazu? Habt ihr schon das Wohnrecht der Ehewohnung besprochen? An deiner Stelle würde ich ihm die Wohnung nicht überlassen WOLLEN , wenn ich das Sorgerecht meiner Kinder haben wurde. Es würde denen reichen , sich vom Familienbegriff zu trennen. Eine zusätzliche Trennung vom eigenen Home ist meines Erachtens zu sparen.
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Muddimal2 Beiträge 3 Mitglied seit Montag April 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: April 22, 2014
22. April 2014 um 21:01
Hallo,
danke für die Antwort.
Nein, er weiß nichts davon und sollte bis zum endgültigen
Entschluss auch so bleiben. Er ist extrem unberechenbar und
kann auch sehr bösartig und gewalttätig werden.
Den Auszug würde ich unter Hinzuziehung von Hilfe seitens
meines Bruders und dessen Frau durchführen.
Als mein Mann noch selbstständig war und ich ebenfalls voll
berufstätig ging es uns sehr gut und unsere Eigentumswohnung
ist entsprechend hochwertig und teuer.
Alleine könnte ich diese ohnehin nicht halten und müsste diese
früher oder später verkaufen. Außerdem bin ich damals meinem
Mann zuliebe von meinem damaligen Wohnort und Familie weggezogen.
Selbstverständlich würde ich dorthin zurück ziehen wollen.
Kinder kommen übrigens besser mit Veränderungen klar als man denkt.
Sicher ist es förderlich Sie aus einem disharmonischen, teils sehr ehrverletzenden
und nicht zuletzt gewalttätigen Zuhause rauszuholen?
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Muddimal2 Beiträge 3 Mitglied seit Montag April 21, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: April 22, 2014
22. April 2014 um 21:02
Uuuuuuppps, sorry, vergessen mich anzumelden.
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Katarina02 Beiträge 223 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 3, 2014 38
23. April 2014 um 10:14
Gewalt in der Ehe tut keiner Partei gut. Deinem Beitrag zufolge , dass die Wiederherstellung
eurer Ehe nicht in die Tuete kommen kann. Den Kindern wird es nur zu Schaden kommen , sollten sie bei deren Vater weiterhin wohnen zu müssen.
Dazu möchte ich dazu raten, alle Gewalttätigkeiten umfassend darzulegen, Übergriffe, genaue Art der Mißhandlungen( falls vortahnedn ), gegebenfalls vorhandene Zeugen, Arztberichte aufzubewahren, den Scheidungsprozess in den Weg zu leiten. Von Scheidung im Härtefall bzw. bei unzumutbarer Härte gehe ich schon mal aus.
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