In Lebensgemeinschaft/ Aufenthaltstitel

ALGERIA - 9. November 2011 um 11:12
DIDI.T Beiträge 44 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 5, 2014 - 9. November 2011 um 17:14
Guten Tag,
ein großes Problem habe ich ;und ich zähle mit eurer Hilfe.
Ich bin algerischer Bürger und wurde bei Ausweiskontrolle vor zwei Monaten ertappt( ich habe keine gültige Aufenthaltspapier) .
Nachdem ich 24 Std. in der Polizeipräsidium verbrachte , wurde ich dazu aufgefordert die deutsche Fläche innerhalb 48 Std.zu verlassen; was ich natürlich nicht gemacht habe.
Nun lernte ich mittlerweile meine deutsche Freundin kennen , mit wem ich in Lebensgemeinschaft bin.
Jetzt wüsste ich gerne , ob ich dazu das Recht habe, Aufenthaltstitel zu erlangen ?
Mit freundlichen Grüßen verbleiben wir.

1 Antwort

DIDI.T Beiträge 44 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 5, 2014 3
9. November 2011 um 17:14
Hallo !
Also habe ich dich richtig verstanden ? Du musstest das Land verlassen , jetzt lebst du mit deiner deutschen Freundin und du fragst , ob du das Recht auf Aufenthaltserlaubnis hast ?? ????
Auf welche Grundlage wird dir dann einen Titel erteilt ????
Ich fürchte es sieht schlecht aus. Du musst mit einer deutschen Frau ( mindestens Ausländerin-deutsche ) verheiratet sein , ein Aufenthaltserlaubnis kriegen zu dürfen.
Nun sind deine Akten bei der Polizei und dadurch bei den Ausländerbehörden gespeichert ( aufgrund der Polizeikontrolle) . Sehr wahrscheinlich wirst du in schlechtem Licht eingerückt werden. Finde einen Weg nach Algerien zurückzukehren und beantrage von dort aus ein Asylrecht ( sammele Beweise der kritischen Lage dort, es wäre auch keine Lüge ) und erst dann wenn du hier wieder da bist , kannst du deine Freundin heiraten und Aufenthaltserlaubnis kriegen.
Mir scheint es die einzige Lösung zu sein.
Viel Glück und L.G
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