Im Ausland geborenes deutsches Kind

Gelöst
Mani.Su - 19 Okt 2012 à 16:05
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag 3 November 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 16 Juni 2014 - 22 Okt 2012 à 16:49
Guten Tag,

Ich bin deutsch , jordanischer Herkunft. Zur Zeit in Ammen ansässig... Da mein Antrag auf Zusammenführung für meinen Mann nicht eingewilligt wurde , sah ich mich dazu gezwungen nach Jordanien zurückzukehren... Jetzt bin ich schwanger und wüsste gerne , welche Rechte mein Kind haben wird? Hat jemand einen Tipp für mich parat?
Danke.

1 Antwort

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag 3 November 2011 Status Mitglied Zuletzt online: 16 Juni 2014 11
22 Okt 2012 à 16:49
wenn du noch verreisen darfst , rate ich dir im Ausland alles liegen zu lassen und komm nach Deutschland dein Kind gebären.... Abgesehen vom gut entwickelten deutschen Gesunheitstsystem, wird dein noch" ungeborenes Kind" seine Rechte als deutsches Kind bekommen ...Ohne langen bürokratischen Weg. http://www.recht-finanzen.de/faq/851-auslandsgeburt#q=AUSLANDsGEBURT&cur=1&url=%2F