Gibt es Sperre nach Eigenkündigung wegen Krankheit?

Gelöst
A.W - 11. März 2013 um 16:26
Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 - 12. März 2013 um 09:48
Guten Tag,
mein Problem besteht darin,dass ich mein Arbeitsverhältnis kündigen möchte ohne eine Sperre von ALG zu erhalten.
Zur Vorgeschichte
Durch mehrere OPs wegen Lunatum Malazie 4. Grades wurde mein rechtes Handgelenk Teilversteift .In der Krankheitsphase bekam ich dazu noch ein künstliches Hüftgelenk rechts eingesetzt.
Danach wurde mir von der Rentenversicherung volle EU- Rente für 1 Jahr bewilligt.
Nach Ablauf des "Rentenjahres" (ALG war schon ausgelaufen) wurde mir Arbeitsfähigkeit für max 6 Std attestiert ,allerdings unter bestimmten Vorraussetzungen
keine Stehende Tätigkeit, meist sitzende Arbeit ,keine Maschinen ,keine gebückte Arbeit, usw.
habe bei einer Reinigungsfirma angefangen (nach Zustimmung der Rentenversicherung )
nun kann ich den Druck und die Arbeiten nicht mehr standhalten bzw alle Arbeiten durchführen. Ich bin mind. 3-4 mal im Jahr für 2 Wochen krank geschrieben oder länger
Es kam zur Ermahnung und Abmahnung
Meine Frage:
Da ich diese Tätigkeit nicht mehr im vollen Umfang ausüben kann will ich kündigen. Langt das um einer ALG Sperre zu entgehen

1 Antwort

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
12. März 2013 um 09:48
Hallo!


Du darfst auf keinen Fall eine Eigenkündigung einreichen...sonst wird eine Sperrzeit( §§ 144 Abs. 3) gegen dich verhängt.
Was ich dir raten kann ist es folgendes: Setze dich erstmals mit dem Arbeitsagentur in Verbindung zu setzten . Lege den Behörden die Krankenscheine vor... Vielleicht und ich sage nur vielleicht , haben sie Verständnis für deine Situation ( aber sei nicht sehr optimistisch(((...Jeder ist ja mit der deutschen Bürokratie sehr vertraut...
Als Alternativ hast du den Antrag auf die Erwerbsminderungsrente( Teil / oder Voll) zu stellen...Das hat der Gutachter der Rentenversicherung zu urteilen. ( Ausgehend natürlich davon , dass du 05 Jahre rentenversichert warst und somit hast du drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt).
Ich hoffe , ich konnte dir etwa helfen.
Gruß
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