Allerdings hat der Bundesgerichtshof am 10.12.2014 (Az. XII ZB 463/13) entschieden , dass eine ausländische Gerichtsentscheidung, nach der die beiden männlichen Lebenspartner die Eltern sind, in Deutschland anzuerkennen ist, zumindest wenn einer der Lebenspartner der Erzeuger ist. So kann es also auch in Deutschland dazu kommen, dass zwei Männer die Eltern sind und das Kind keine Mutter hat.
9. Juni 2015 um 14:58