Gibt es eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Eigentümer als Wohnungsgeber?

SariSchwed Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag Dezember 19, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 20, 2019 - Geändert am 20. Dezember 2019 um 06:45
SariSchwed Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag Dezember 19, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 20, 2019 - 20. Dezember 2019 um 20:33
Ich bin der Wohnungsgeber, aber nicht der Eigentümer. Bei mir ist mein Freund eingezogen, der sich auch beim Bezirksamt umgemeldet hat. Ich verlange keine Miete von ihm, es gibt keinen Vertrag und ich verstehe mich daher auch nicht als Vermieter. Bin ich nun verpflichtet, den Eigentümer der Wohnung, meinen Vermieter, darüber in Kenntnis zu setzen? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt? Muss ich ihn gar um Erlaubnis bitten, ob mein Freund einziehen darf? Es gibt keine Überbelegung der Räumlichkeiten! Und mein Freund ist ja auch kein gesuchter Verbrecher. Kennt sich hierzu jemand aus?

1 Antwort

Hallo,

egal, ob Ihr Freund nur Mitbewohner ist, also kostenlos bei Ihnen wohnt, oder Untermieter, also einen Teil der Miete zahlt, Sie müssen Ihrem Vermieter melden, wer bei Ihnen wohnt, wenn sich diese Person länger als sechs Wochen in der Wohnung aufhält und es sich nicht um einen Familienangehörigen handelt. Ihr Vermieter darf seine Erlaubnis aber nur in Ausnahmefällen verweigern. Sagen Sie ihm also einfach vorher Bescheid.

Gruß vom CCM-Team
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SariSchwed Beiträge 2 Mitglied seit Donnerstag Dezember 19, 2019 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 20, 2019
20. Dezember 2019 um 20:33
Danke für die klare schnelle Antwort.
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