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Geändert am 11. Januar 2022 um 04:16
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023
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11. Januar 2022 um 04:26
Guten Tag,
leider bin ich auf die Firma Primastrom hereingefallen und habe einen Strom- und Gasvertrag mit dieser Firma abgeschlossen. Die Gaslieferung ist bereits aktiv, die Stromlieferung aufgrund von Kündigungsfrist beim bisherigen Anbieter nicht. Der Vertragsabschluss liegt bereits deutlich länger zurück als die 14 Tage Widerrufszeit. Nun aber zur Frage: Ist es möglich, den Stromvertrag dennoch zu widerrufen, da noch keine Leistung erbracht wurde?
MfG J.
Silke Grasreiner
Message postés3292Date d'inscriptionSamstag April 2, 2016StatusAdministratorZuletzt online:März 29, 2023835 Geändert am 11. Januar 2022 um 04:27
Hallo,
es würde sich dann um einen Rücktritt vom Kaufvertrag handeln und dazu müsste die Pflichtverletzung, also Nichterbringung der Leistung, auf den Anbieter zurückzuführen sein, was hier nicht der Fall ist.
§ 323 BGB Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung (6) Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist ...
SIE haben ja einen noch laufenden Vertrag bei einem anderen Stromanbieter und deshalb kann der neue noch nicht liefern.