Wie kann man Benzinkosten steuerlich absetzen?

Sowohl als Arbeitnehmer als auch als Selbständiger können Sie Ihre beruflich bedingten Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Wie genau Sie dabei mit Benzinkosten verfahren und was zu tun ist, wenn Sie Ihre Tankbelege verloren haben, erklären wir Ihnen hier.

Berufliche Nutzung des Privatwagens als Arbeitnehmer

Fahrtkosten sind dann als Reisekosten steuerlich absetzbar, wenn ein Arbeitnehmer für berufliche Reisen sein privates oder einen geliehenen privates Fahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel nutzt.

Wer ein Fahrtenbuch nutzt und nicht die Kilometerpauschale, kann alle Kosten des Pkw sowie die tatsächlich gefahrenen Kilometer absetzen. Dafür müssen alle Tankquittungen und andere Rechnungen aufbewahrt werden. Die Kosten für die berufliche Nutzung des Wagens errechnen sich dabei prozentual anhand der für berufliche Fahrten zurückgelegten Kilometer. Sie zählen dazu am Ende des Jahres sämtliche Ausgaben für den Pkw zusammen, also für Benzin, Kfz-Steuer, Versicherung, Reparaturen und Reinigung. Gleichzeitig ergeben sich aus dem Fahrtenbuch, wie viele Kilometer private und wie viele berufliche Fahrten waren. Aus den insgesamt gefahrenenen Kilometern ergibt sich dann der Anteil der privaten und der beruflichen Nutzung. Wenn Sie zum Beispiel 30 Prozent berufliche Fahrten hatten, können Sie 30 Prozent der Gesamtkosten für den Pkw steuerlich geltend machen.

Diese Kosten können Arbeitnehmer in der Steuererklärung unter Werbungskosten eintragen. Unter Umständen erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber bereits einen Teil der Kosten. Dann tragen sie nur die Kosten ein, die über die bereits erstatteten Kosten hinausgehen.

Absetzung von Benzinkosten als Selbständiger

Wer selbständig ist, kann seine gesamten beruflich motivierten Fahrtkosten sowie die anteiligen Pkw-Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Der Nachweis der beruflichen Nutzung erfolgt hier ebenfalls durch ein Fahrtenbuch und dem Aufheben sämtlicher Belege, auch der Tankquittungen.

Spritkosten schätzen bei fehlenden Tankbelegen

Arbeitnehmer und in Ausnahmefällen auch Selbständige und Freiberufler dürfen ihre absetzbaren Benzinkosten schätzen, wenn sie Tankbelege verloren haben. Um die Ausgaben für Kraftstoff zu schätzen, benötigen Sie den durchschnittlichen Benzinpreis, den Durchschnittsverbrauch des Pkw (steht in der Betriebsanleitung des Herstellers) und die gefahrenen Kilometer (entweder aus dem Fahrtenbuch oder anhand der Kilometerstände auf Werkstattrechnungen). Im Internet gibt es Rechner, die Ihnen die Arbeit abnehmen.

Das Schätzverfahren ist eine Abrechnungsoption, die Sie nur anwenden sollten, wenn Sie den Pkw wirklich beruflich genutzt haben und die Tankbelege wirklich abhanden gekommen sind. Das Finanzamt kann die Angaben zwar nicht nachprüfen, könnte aber misstrauisch werden und den Steuerpflichtigen in Zukunft genauer unter die Lupe nehmen. Bei Selbständigen, die Tankbelege für ihren zum Betriebsvermögen gehörenden Wagen verloren haben, kann das Finanzamt entscheiden, ob es die Schätzung anerkennt oder nicht.

Am besten an der Tankstelle immer mit Karte zahlen, dann hat man als Beleg immer noch die Kartenabrechnung.

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