Nichts für die Ehefrau

A.Lewis - 9. Dezember 2011 um 21:41
 corniche - 9. Dezember 2011 um 21:41
Guten Tag,


Folgender Fall. Ehefrau und Ehemann leben getrennt. Ehemann möchte Ehefrau nach seinem Tod so wenig wie möglich zukommen lassen. Wie schafft er das am besten?

1 Antwort

Er sollte sich scheiden lassen. Denn egal ob zusammenleben oder nicht: der Ehegatte bleibt Ehegatte und hat auch den Pflichtteilsanspruch (ggf. bei Zugewinn auch §1371 BGB!!)
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