Gütertrennung

Gelöst
NINO - 13. August 2012 um 15:03
KARLOS.K Beiträge 84 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 18, 2013 - 14. August 2012 um 12:38
Guten Tag,
Unseren Eltern haben den Scheidungsprozess eingeleitet. Bei Trennung der Gütergemeinschaft steht meiner Mutter nichts.... Das hat meine Internetrecherchen ergeben...
Doch wüsste ich gerne , ob meinem Bruder und mir ein Wohnungsteil nachdem Tod unseres Vaters zusteht?
PS: Das Haus hat mein Vater von seinen Eltern geerbt.
Vielen Dank für eure Orientierung im Voraus.
MFG

1 Antwort

KARLOS.K Beiträge 84 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 18, 2013 6
14. August 2012 um 12:38
natürlich werdet ihr euren Vater erben dürfen , solange er euch nicht enterbt hätte..Aber als Kinder gellt ihr als gesetzliche Erbe der Eltern , selbst wenn diesen scheiden lassen hatten ... Siehe mal unter : https://www.recht-finanzen.de/contents/1137-erbrecht-bei-guetertrennung#topedit
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