Nach langer Krankheit und Krankengeldbezug ALG I und Eigenkündig

Bunk Bummerstedt Beiträge 1 Mitglied seit Montag März 17, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: März 17, 2014 - 17. März 2014 um 18:52
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 19. März 2014 um 10:59
Hi,
mein Anliegen pass vielleicht nicht ganz hierher, aber ich versuchs mal trotzdem...

Ich bin alleinerziehender Vater und seit Okt. 2012 krankgeschrieben. Am 11. April läuft das Krankengeld aus und ein Ende der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ebenfalls für den April angesetzt. An den alten Arbeitsplatz (TV-Redakteur)kann ich aus gesundheitlichen Gründen nicht zurückkehren (ein ärztliches Attest kann und will der Arzt ausstellen). Aus diesem Grund erwäge ich eine Eigenkündigung und Bezug von ALG I bis ich einen neuen Job gefunden habe.
Meine Fragen nun:
1. Gehe ich als erstes zur Argentur für Arbeit und melde mich dort arbeitssuchend (und ab wann sollte ich dann arbeitssuchend sein?) mit dem Hinweis, dass ich aus gesundheitlichen Gründen den bestehenden Arbeitsplatz zum 11.04.14 kündigen werde?
2. wie ist das mit der Kündigungsfrist von 3 Monaten, bin ich da jetzt zu spät, und mit welcher Sperrzeit muss ich da rechnen? (ist auch eine fristlose Eigenkündigung aus gesundheitlichen Gründen möglich?)
3. wäre es also besser die AU noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hinauszuzögern?
4. Für den Fall dass ich letzteres täte, woher bekäme ich dann Geld, HarzIV?

2 Antworten

Donia Tabboubi Beiträge 1406 Mitglied seit Montag Oktober 10, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 3, 2022 184
18. März 2014 um 09:56
Guten Morgen!
Herzlichen Willkommen zuerst im Forum...
Eins nach dem Anderen... Käme ein Aufhebungsvertrag in Frage?? Das würde nämlich viele Probleme aus dem Weg räumen..Hast du mal deinen noch Chef darauf angesprochen?Von Eigenkündigung ist es auf jeden Fall abzuraten. Bei der Selbstkündigung ist es mit einer dreimoanatige Sperrzeit zu rechnen... Und dich trifft keine Schuld.
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Cio!
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RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
19. März 2014 um 10:59
Reiche keine Eigenkündigung ab... Solltest du es doch tun wollen , wirst du 03 Monate lang kein ALG bekommen... Bei der Arbeitsagentur soll man 03 Monate vor der Arbeitslosigkeit als arbeitssuchend melden.
Darf ich mal dir zu nah sein und dich nach diesen " gesundheitlichen Gründen" fragen? Ich sehe naemlich keinen Zusammenhand zwischen gesundheitlichem Zustand und neuer Stelle... Wenn du arbeitsunfähig bist , gucke dir die Alternative der Erwerbsminderungsrente ...Aber Eigenkündigung ist auf keinen Fall...
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