Ehevertrag bei Immobilie, wenn Eigentum 50/50

Fragesteller26 Beiträge 1 Mitglied seit Freitag Oktober 17, 2014 Status Mitglied Zuletzt online: Oktober 17, 2014 - Geändert am 21. Dezember 2018 um 05:08
 anonymer Benutzer - 19. Oktober 2014 um 16:31
Hallo, man stelle sich folgende Situation vor:
Mann und Frau, verheiratet, kaufen ein Haus, das kostet ca. 250.000 Euro. Ca. 40% des Kaufpreises zahlt die Frau aus ihren Mitteln, sie hat vor der Ehe und den Kindern fleißig gearbeitet und gespart.
Mann hat leider nichts gespart, ihm rinnt das Geld durch die Finger. Die Frau muss ständig die Zügel anziehen, damit das Gehalt des Mannes, von dem sie nun leben (Kinder sind noch klein) nicht für sinnloses Zeug verpufft.
Das Haus ist 50/50 im Grundbuch, die Hypothek zahlt der Mann (ca. 7.500 Euro pro Jahr), jährliche Sondertilgungen die Frau von ihrem Sparbuch (ca. 6.000 Euro pro Jahr). Sollte sich die Frau nun trennen, wie wird das eingebrachte Eigenkapital gewertet? Die Frau hatte dies ja vor der Ehe erwirtschaftet. Die Sondertilgungen kommen von ihrem Sparbuch, der Mann hat nichts außer Schulden.
Wahrscheinlich wäre ein Ehevertrag angebracht, besser spät als nie.

Danke für Eure Zeit!

3 Antworten

Wie wird das eingebrachte Eigenkapital gewertet?

Das Kapital, das mit in die Ehe gebracht wurde, ist bei der Zugewinnberechnung Anfangsvermögen.

Bei Beendigung der Ehe einfach Halbe-Halbe zu machen, wie von twenty two vorgeschlagen, erscheint mir bei den geschilderten Vermögensverhältnissen nachteilig für die Ehefrau.

Ginge dabei nicht das aus dem Anfangsvermögen stammende Eigenkapital (immerhin 40% des Kaufpreises, d.h. 100.000 Euro) flöten?
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Wenn die beiden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, wird der Vermögenswert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen sein. Das heißt andersherum Folgendes: Sollte es eines Tages zur Scheidung kommen, wird das während der Ehezeit eingebrachte Eigenkapital vom Endvermögen der Ehefrau abgezogen (sie hat ja für vieles in die Tasche greifen müssen). Anfangsvermögen und Endvermögen des Hauswerts werden berechnet. Aber Ehevertrag? Wozu? Die beiden sind ja als Gemeinschaftseigentümer im Grundbuch eingetragen worden. An eurer Stelle würde ich mich anwaltlich beraten lassen.
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twenty two Beiträge 86 Mitglied seit Mittwoch Mai 8, 2013 Status Mitglied Zuletzt online: November 23, 2015 12
Geändert am 21. Dezember 2018 um 05:24
Ich würde persönlich einen Termin mit dem Notar vereinbaren, um einen Ehevertrag abzuschließen. Sollte die Ehe eines Tages in die Brüche gehen, wird einem der Ehepartner (ich nehme an der Ehefrau in so einem Fall) das Haus übertragen und er zahlt dem anderen die Hälfte des Verkehrswerts, abzüglich eventueller Belastungen.
Mag sein, dass der Abschluss eines Ehevertrags unromantisch ist, aber eine Scheidung ist nie ausgeschlossen. Mittlerweile glaube ich nicht mehr an den berühmten Satz "bis dass der Tod uns scheidet". So viele Ehen in meinem Bekanntenkreis sind in die Brüche gegangen. Ehevertrag? Ein klares Ja von mir.
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