Unterhalt während einer kurzen Ehe?

Gelöst
mari - 3. September 2018 um 20:07
 Mari - 11. September 2018 um 18:04
Guten Tag,
Ich bin erst 1 Jahr und drei Monate verheiratet. In dieser Zeit bin ich erkrankt und seit 3 Wochen bei der Krankenkasse ausgesteuert, so dass ich mich beim Arbeitsamt melden musste und jetzt ALG1 beziehe. Von meinem Mann bekomme ich kein Geld. Er ist selbständig und verdient viel. Wie leben gemeinsam in seinem Haus. Muss er mir Unterhalt zahlen, obwohl wir so kurz verheiratet sind?
Ich bitte inständig um eine hilfreiche Antwort - vielen Dank

4 Antworten

Hallo,

Ehegatten sind gegenseitig unterhaltspflichtig, egal wie lange die Ehe schon besteht. Schauen Sie doch mal in unseren CCM-Artikel zur Unterhaltspflicht unter Ehegatten.

Gruß vom CCM-Team
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider findet man in den Artikeln meist nur Antworten zum Thema Unterhalt nach der Scheidung.
Ich bin aber noch verheiratet, ein Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt. Ich bin seit längerer Zeit erkrankt und bei der Krankenkasse ausgesteuert, so dass ich mich bei der Agentur fürArbeit melden und einen Antrag auf ALG 1 stellen musste. Von meinem Mann bekomme ich null finanzielle Unterstützung. Ich wollte wissen, ob das rechtlich ist und wie ich mich dagegen wehren kann? Er ist selbständig und verdient sehr gut.

Ich hoffe nochmals auf eine Antwort. Vielen Dank
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Hallo,

der Unterhalt während der Ehe nennt sich Familienunterhalt und ist in § 1360 BGB geregelt:
"Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushaltes."

Zum Thema Haushaltsführung können Sie sich noch diesen CCM-Artikel durchlesen. Da Sie nicht arbeiten, führen Sie offenbar den gemeinsamen Haushalt, auch wenn Sie krank sind. Daraus ergibt sich zumindest ein Anspruch auf Taschengeld. Ihr eigener Lebensbedarf ist ja aus Ihrem ALG I gedeckt, das Sie unabhängig vom Einkommen Ihres Mannes erhalten.

Wie viel Sie konkret erwarten können (rund fünf bis sieben Prozent vom bereinigten Nettoeinkommen des verdienenden Ehegatten) und ob ein Einklagen Ihres Anspruchs in Ihrem individuellen Fall Sinn macht, sollten Sie mit einem Anwalt besprechen.

Gruß vom CCM-Team
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Ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Leider bekomme ich auch kein Taschengeld von meinem Ehemann. Aber Sie haben mir trotzdem geholfen.

Toll, dass es dieses CCM-Team gibt!!!!
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