Außerordentliche Kündigung rechtens?

Tohema Beiträge 1 Mitglied seit Mittwoch November 10, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: November 10, 2021 - Geändert am 4. Dezember 2021 um 02:15
 Gesperrt profil - 4. Dezember 2021 um 02:37
Sehr geehrte Damen und Herrn ,
weil der Automobilclub ACE das Pannenfahrzeug meiner Tochter trotz ungefährer Angabe des Standortes nach über 3 Stunden immer noch nicht gefunden hatte, rief ich den ADAC an und dieser schaffte es dann in 10 Minuten!
Es wurden weder die Kosten für den ADAC, noch eine Beteiligung der Kosten für den Rücktransport von Pforzheim nach Saarlouis von einer Firma erstattet. Daraufhin kündigte ich meinen Vertrag mit dem ACE, erst ordentlich, was dieser allerdings ablehnte, weil die 3 Monate vor Ende des Jahres überschritten worden waren.
Daraufhin kündigte ich außerordentlich wegen nicht erbrachter Leistung !
Auch das lehnte der Club ab und schickte mir einen Mahnbescheid und zog mich dann vor Gericht als ich den Mahnbescheid ablehnte.
Kann ich bei nicht erbrachter Leistungen durch den Club nicht wenigstens außerordentlich kündigen? Was sagt das Gesetz?

1 Antwort

Hallo,

das ist kniffelig. Der ACE argumentiert sicher, dass er nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und dass deshalb die Haftung aus seinen AGB nicht greift, man hat das Auto ja (angeblich) gesucht. Auf der anderen Seite hat der Konkurrent es direkt gefunden, Sie haben also einen Beweis, dass die Leistung hätte erbracht werden können.

Gesetzliche Grundlage hier ist § 323 BGB "Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung". Sie müssten einen Richter überzeugen, dass hier eine Frist von drei Stunden Warten angemessen war oder dass besondere Umstände vorlagen, so dass eine Fristsetzung nicht nötig war. Auf der anderen Seite müssten Sie nachweisen, dass Sie korrekte und ausreichende Angaben zum Auffinden des Standorts gemacht haben. Sie schreiben dazu, Sie haben eine "ungefähre Angabe des Standortes" gemacht. Wenn Ihre Angaben für den ADAC genau gleich waren, haben Sie den Beweis, dass sie durchaus ausreichend waren.

Ich denke, Sie hätten gute Chancen zu gewinnen. Leider wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben, als per Anwalt zu antworten, wenn Sie keine einvernehmliche Lösung finden. Oder Sie versuchen es zunächst über die Verbraucherschutzbehörde, die oft erfolgreich vermitteln kann.

Gruß vom CCM-Team
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