Er gilt polizeilich als Tot&Erbteilung

Gelöst
BENETH - 30. März 2012 um 16:28
Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 - 2. April 2012 um 15:26
Guten Tag,
mein Vater gilt polizeilich seit 27 Jahren als Tot. (kein Leichnam vorgefunden). Er hat sich einfach in Luft aufgelöst.
Nun ist seine Mutter ( meine Oma) gestorben.Daher muss die Erbe geteilt werden. Uns ist die "Sterbebescheinigung " verloren. Seine "Ex-Frau" , unsere ehemalige Stiefmutter will uns keine Kopie davon geben.
Der Erbschaftsvorgang kann nicht vollzogen werden.
Was lässt sich eurer Meinung machen?
Ich danke euch schon mal für Antworten.
L.G

1 Antwort

Toto .T Beiträge 30 Mitglied seit Freitag Dezember 9, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 24, 2014 3
2. April 2012 um 15:26
Hallo!
Wenn dein Vater als Tot polizeilich gilt , und ein erstes Exemplar davon schon mal ausgestellt worden ist , kann ein Antrag auf eine Sterbeurkunde beim Standesamt gestellt werden... Es müsste bei 05 Euro kostenmäßig sein
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