Doppel -Staatsbürgerschaft für uneheliches Kind

Gelöst
mARCO - 19. Oktober 2012 um 16:52
Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 - 22. Oktober 2012 um 17:03
Guten Tag,

unser ungeborenes Kind ist ein Mischling. Ich bin Italiener . Meine Freundin ist Französin und wir leben beide in D.
An wen soll man wenden, dem Kind die Doppel -Staatsbürgerschaft zu geben?
PS: ich habe vor , das Kind als Meins zu erkennen...Aber vom Heirat kann nicht die Rede sein.
Danke euch fürs Lesen.

1 Antwort

Sonja.O Beiträge 128 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 16, 2014 11
22. Oktober 2012 um 17:03
Ich neige dazu dies auszuschließen , denn es ist untersagt einem unehelichen Kind einen Doppel- Namen zu geben... Die beiden Partner / Elternteile müssen sich dazu entscheiden , welchen Namen das Kind tragen soll...Daraus kann man schließen , dass die sie auch für eine Staatsbürgerschaft entscheiden...
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