Rechte der ehemaligen Schwiegereltern

SEVETLEA - 16. Dezember 2011 um 10:43
 ROSE MARIE - 16. Dezember 2011 um 15:14
Guten Tag,

vor 4 Jahren ließ ich mich von dem Vater meiner vierjährigen Tochter scheiden. Ich habe das alleinige Sorgerecht ;dich erlaube ich ihm seine Tochter alle Zwei Wochen zu sehen und bei seinen Eltern übernachten.
Das Problem liegt darin , dass das Verhalten meiner Tochter Straßensprüche abzieht , jedes Mal wo sie bei denen war.
Das Verderben meiner Tochter vermeiden zu wollen , will ich ihr das Besuch bei ihrer Großeltern verbieten. Davor fragte ich euch , ob ich das Recht dazu habe?
Ich danke für eure Antwort(en) im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hallo !

Solange du das alleinige Sorgerecht hast , hast du auch die Freiheit darüber zu bestimmen , wen dein Kind sieht beziehungsweise bei wem er schlafen wird. Persönlich werde ich ihr den Kontakt zu ihren Großeltern verbieten. Davor werde ich diesen Letzten darauf ansprechen. Sollte es keine Verbesserung aufgezeichnet werden , dann hast du das Recht als Mutter zu handeln.
L.G
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